Das Wachstumschancengesetz war 2024 das ambitionierteste steuerpolitische Vorhaben der Ampelkoalition. Versprochen waren Entlastungen für KMU in Höhe von rund 7 Milliarden Euro jährlich. Was nach langem politischem Hin und Her im März 2024 verabschiedet wurde, war deutlich abgespeckt – aber für viele mittelständische Unternehmen trotzdem relevant.
Zwei Jahre später ist es Zeit für eine Bilanz: Was ist tatsächlich umgesetzt, was wurde verwässert, und welche Maßnahmen wirken 2026 noch konkret?
Was im Gesetz blieb – und wirkt
E-Rechnungspflicht. Die wichtigste und nachhaltigste Veränderung: Die schrittweise Einführung der E-Rechnung im B2B-Bereich. Empfangspflicht seit 1. Januar 2025, Ausstellungspflicht ab 800.000 Euro Vorjahresumsatz seit 1. Januar 2026. Bis 2028 wird die Pflicht für alle inländischen B2B-Umsätze gelten.
Degressive AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter. Wieder eingeführt für Anschaffungen vom 1. April 2024 bis 31. Dezember 2024. Aktuell ist die degressive AfA für 2026 nicht verfügbar – sie wäre für eine Neuinvestition nur sinnvoll, wenn der Gesetzgeber sie erneut aktiviert.
Sonderabschreibung nach § 7g EStG. Erhöhung von 20 auf 40 Prozent für Anschaffungen ab dem 1. Januar 2024 – diese Regelung bleibt 2026 in Kraft. In Kombination mit dem Investitionsabzugsbetrag ist das ein wichtiger Hebel für KMU-Investitionen.
Forschungszulage erweitert. Die Bemessungsgrundlage wurde von 4 Millionen auf 10 Millionen Euro angehoben, der Eigenleistungsstundensatz von 70 auf 90 Euro. Für forschungsintensive Mittelständler ein signifikanter Vorteil – allerdings ein bürokratisch komplexer Antrag.
Geschenke an Geschäftspartner. Die Freigrenze wurde von 35 auf 50 Euro netto angehoben (§ 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG).
Was gestrichen oder reduziert wurde
Im Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat wurden mehrere ursprünglich geplante Maßnahmen entweder gestrichen oder deutlich abgeschwächt:
Klimaschutz-Investitionsprämie. Die ursprünglich vorgesehene Investitionsprämie für klimaschützende Investitionen wurde im Vermittlungsverfahren ersatzlos gestrichen. Sie hätte Unternehmen unabhängig vom Gewinn eine 15-prozentige Förderung für bestimmte Investitionen gebracht.
Verlustabzug. Die geplante Erweiterung des Verlustrüktrags und der Verlustabzugsmöglichkeiten wurde deutlich abgespeckt. Die ursprünglich vorgesehenen 30 Prozent Mindestbesteuerung wurden zwar gelockert, aber nicht so umfassend wie geplant.
Sonderabschreibung Wohnungsbau. Die degressive AfA für den Wohnungsbau wurde zwar eingeführt, aber mit deutlich strikteren Voraussetzungen als ursprünglich angedacht.
Was 2026 für KMU konkret wirkt
Aus der reduzierten Liste sind drei Maßnahmen 2026 für mittelständische Unternehmen besonders relevant:
1. Investitionsabzugsbetrag plus Sonderabschreibung. Die 50-Prozent-IAB-Regelung in Verbindung mit der erhöhten Sonderabschreibung von 40 Prozent macht Investitionen in Photovoltaik, Maschinen oder IT-Hardware steuerlich besonders attraktiv. Ein gutes Beispiel: Eine Solaranlage für 100.000 Euro netto kann im ersten Jahr zu bis zu 77,5 Prozent steuerlich geltend gemacht werden – durch die Kombination der Instrumente.
2. Forschungszulage. Wer in Produkt- oder Prozessinnovation investiert, sollte die Antragstellung ernsthaft prüfen. Mit der erweiterten Bemessungsgrundlage und dem höheren Eigenleistungsstundensatz können auch mittelständische Betriebe sechsstellige Förderungen erhalten.
3. E-Rechnungspflicht. Auch wenn das auf den ersten Blick eine Belastung ist – langfristig führt die Digitalisierung zu Effizienzgewinnen. Wer 2026 noch zögert, baut technische Schulden auf, die ab 2027 und 2028 schwerer aufzuholen sind.
Was wir bei der Beratung beobachten
In unserer Beratungspraxis hat das Wachstumschancengesetz zwei deutlich erkennbare Effekte:
Zum einen haben Mandanten begonnen, Investitionen aktiver zu planen. Wer früher kurzfristig „im Bauch entschieden" hat, prüft heute systematischer, ob ein Investitionsabzugsbetrag, eine Sonderabschreibung oder die Forschungszulage in Frage kommen.
Zum anderen hat die E-Rechnungspflicht die ohnehin laufende Digitalisierung der Buchhaltung beschleunigt. Viele Unternehmen, die jahrelang mit halbdigitalen Workflows gearbeitet haben, sind 2025 und 2026 endgültig auf vollständig digitale Prozesse umgestiegen. Das ist die wahrscheinlich nachhaltigste Wirkung des Gesetzes.
Was 2026 wahrscheinlich noch kommt
Die aktuelle Bundesregierung hat in der Koalitionsvereinbarung weitere steuerliche Entlastungen in Aussicht gestellt – etwa eine erneute Verlängerung der degressiven AfA, weitere Anpassungen beim Investitionsabzugsbetrag und eventuell ein „Wachstumschancengesetz II" mit zusätzlichen Maßnahmen.
Konkrete Gesetzentwürfe stehen aktuell aus. Wir beobachten die Entwicklung laufend und werden hier berichten, sobald Beschlüsse gefasst werden.
Wir unterstützen Sie
msptax prüft für seine Mandanten in Regensburg jedes Jahr im Strategiegespräch im November, welche steuerlichen Hebel aktuell zur Verfügung stehen – einschließlich aller Maßnahmen aus dem Wachstumschancengesetz und nachfolgender Reformen. Wenn Sie eine größere Investition oder ein Forschungsprojekt vor sich haben: Sprechen Sie uns vorher an, nicht hinterher.
Quellen
- Wachstumschancengesetz (BGBl. I 2024 Nr. 108, verkündet 27. März 2024)
- Forschungszulagengesetz (FZulG)
- § 7g EStG, § 7 Abs. 2 EStG (Sonderabschreibung, degressive AfA)
- § 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG (Geschenke an Geschäftspartner)
- BMF-Anwendungsschreiben zum Wachstumschancengesetz
