Nachfolge
ist ein Marathon — kein Sprint.
Ein Lebenswerk übergibt man nicht in einem Quartal. Wer früh anfängt, kann steuerlich und persönlich gestalten — wer spät startet, muss reagieren. Wir begleiten Familien und Unternehmer über fünf bis zehn Jahre durch alle Phasen der Übergabe: steuerlich, betriebswirtschaftlich und menschlich.


Kennen Sie das?
Die häufigsten Aussagen, mit denen Unternehmer zu uns kommen, wenn die Nachfolge plötzlich aktuell wird:
"Ich wollte schon lange anfangen — jetzt drängt die Zeit."
"Die Kinder sind unterschiedlich involviert — wie regele ich das fair?"
"Was kostet mich eine Übergabe an Steuern, wenn ich heute übertrage?"
"Wenn etwas passiert, ist nichts geregelt — und meine Familie steht alleine da."
Was wir übernehmen
Drei Bereiche, die zusammen eine durchdachte Übergabe ergeben — über mehrere Jahre koordiniert.
Strategie & Zeitplan
Wir analysieren Ihre Ausgangslage — Unternehmenswert, Familienkonstellation, gewünschter Zeithorizont — und entwickeln eine 5- bis 10-Jahres-Strategie. Mit konkreten Etappenzielen, Bewertungsstichtagen und Optionen für unterschiedliche Szenarien.
Steueroptimierung & Verschonungsregelung
Schenkungs-und Erbschaftsteuer, 10-Jahres-Freibeträge, §§ 13a/13b ErbStG (Regelverschonung 85 % oder Optionsverschonung 100 %), Holding-Strukturen, Nießbrauch-Lösungen — wir nutzen alle Gestaltungsmöglichkeiten, die das Steuerrecht legal bietet.
Begleitung der Übergabe
Im Zusammenspiel mit Notaren, Bewertern und Fachanwälten begleiten wir die einzelnen Übertragungsschritte. Inklusive Vertragsentwürfe, steuerlicher Vorausberechnung jeder Etappe und jährlicher Strategie-Updates.
So einfach starten Sie bei uns
Fünf Schritte vom ersten Gespräch bis zur strukturierten Nachfolgeplanung. Das eigentliche Übergabeverfahren dauert dann mehrere Jahre.
Erstgespräch
60 Minuten, 250,00 EUR. Der Betrag wird in der Beratungsrechnung nach Mandatierung angerechnet. Bei Beauftragung nach dem Erstgespräch war das Erstgespräch somit kostenlos. Wir besprechen Ihre Ausgangslage und Ihren Zeithorizont.
Bestandsaufnahme
Wir bewerten Unternehmen, prüfen Verwaltungsvermögen und identifizieren Steuerrisiken und Gestaltungsspielräume.
Strategie-Workshop
Sie bekommen einen schriftlichen 5- bis 10-Jahres-Plan mit Etappen, Steuerschätzungen und Entscheidungspunkten.
Umsetzung Etappe 1
Erste Schenkung, Holding-Gründung oder strukturelle Anpassung — alles vorbereitet bis zum Notartermin.
Laufende Begleitung
Jährliches Strategie-Update, Anpassung an Familien- und Unternehmensentwicklung, Begleitung jeder weiteren Etappe.
Warum msptax?
Vier Gründe, warum Unternehmerfamilien in Regensburg und der Oberpfalz uns mit dem Generationswechsel betrauen.
Was Sie am Ende
in der Hand haben
Sechs konkrete Lieferergebnisse, die Ihre Nachfolgeplanung greifbar machen.
Häufig gestellte Fragen
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zur Unternehmensnachfolge und Übergabeplanung.
So früh wie möglich. Die wichtigsten Steuerinstrumente — insbesondere die 10-Jahres-Freibeträge nach § 16 ErbStG — entfalten ihre volle Wirkung erst über Zeit. Wer mit 55 beginnt, hat Spielraum. Wer mit 70 anfängt, muss reagieren.
Bei der Regelverschonung sind 85 Prozent des begünstigten Betriebsvermögens steuerfrei (Behaltensfrist 5 Jahre). Bei der Optionsverschonung sogar 100 Prozent (Behaltensfrist 7 Jahre, strengere Voraussetzungen). Voraussetzung ist, dass das Verwaltungsvermögen unter 90 Prozent (Regelverschonung) bzw. 20 Prozent (Optionsverschonung) liegt.
Wir arbeiten mit etablierten Notariaten und Fachanwälten für Erb- und Gesellschaftsrecht in Regensburg und der Region zusammen. Bei Bedarf koordinieren wir die Termine — Sie haben einen zentralen Ansprechpartner für das Gesamtprojekt.
Auch dann lohnt sich die frühe Vorbereitung. Wir strukturieren das Unternehmen so, dass es übergabefähig wird — entweder an Familie, an Mitarbeiter (Management-Buy-Out) oder an einen externen Käufer. Die Entscheidung über den Nachfolger fällt später.
Wir kalkulieren die Begleitung nach Aufwand und Komplexität — meistens als jährliche Betreuungspauschale plus separate Beratungsmandate für die einzelnen Etappen. Im Erstgespräch nennen wir Ihnen eine transparente Schätzung über den geplanten Begleitungszeitraum.
Selbstverständlich. Wir sind als Steuerberater zur Verschwiegenheit verpflichtet (§ 57 StBerG, §203 StGB). Familieninformationen, Vermögensverhältnisse und Übertragungspläne bleiben im engsten Kreis. Diskretion ist bei Nachfolgemandaten nicht Anspruch, sondern Voraussetzung.
Bereit, mit der Nachfolgeplanung zu beginnen?
Vereinbaren Sie ein Erstgespräch — vertraulich, persönlich und auf Ihre Situation zugeschnitten. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.
